MieteBetriebkosten

Mitgliedschaft

Meine Oma ist Mitglied, kann mir das Eintrittsgeld erlassen werden?

Nein, denn laut § 5 Abs. 2 der Satzung kann das Eintrittsgeld nur Familienangehörigen in gerader Linie erlassen werden.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen? Wie ist die Kündigungsfrist?

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss der Genossenschaft deshalb bis spätestens 30. September des laufenden Kalenderjahres schriftlich zugegangen sein.

Ich habe meine Genossenschaftskarte verloren. Woher bekomme ich eine neue?

Bitte wenden Sie sich an unsere Mitgliederverwaltung.

Kann ich meine Geschäftsanteile übertragen?

Ja, es gibt die Möglichkeiten einer Teilübertragung der Anteile oder der Übertragung der kompletten Mitgliedschaft. Das ist jedoch nur möglich, solange die verbleibenden Anteile die Zahl der gemäß Satzung für die Wohnung benötigten Geschäftsanteile nicht unterschreiten.

Kann ich meine Anteile auch in Raten zahlen?

Ja, gemäß § 17 Abs. 4 der Satzung kann der Vorstand auf Antrag eine Einzahlung in Raten zulassen. In diesem Fall ist je Geschäftsanteil mindestens ein Zehntel des Geschäftsanteils sofort einzuzahlen. Der restliche Betrag ist innerhalb eines Jahres in zu vereinbarenden monatlichen Raten einzuzahlen.

Wann werden meine gekündigten Geschäftsanteile ausgezahlt?

Gemäß § 12 der Satzung werden die Anteile spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, zu dessen Ende gekündigt wurde, ausgezahlt.

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