Datum:
11. Januar 2023
Kategorie:
Spareinrichtung
Ab dem 1. Januar 2023 wird der Sparer-Pauschbetrag für Alleinstehende von bisher 801 € auf 1.000 € und bei Ehegatten/Lebenspartnern (Zusammenveranlagung) von bisher 1.602 € auf 2.000 € erhöht. Mit der Anhebung des Sparer-Pauschbetrages sind wir als Genossenschaft gesetzlich dazu verpflichtet, alle bereits erteilten Freistellungsaufträge anzupassen.
Das bedeutet für Sie:
Alle erteilten Freistellungsaufträge in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung mit dem gesamten Sparer-Pauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 € wurden unsererseits automatisch auf den neuen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € bzw. 2.000 € erhöht.
Bei allen erteilten Freistellungsaufträge in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung mit einem anteiligen Sparer-Pauschbetrag (bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrages auf mehrere Banken) wurde der Betrag automatisch um 24,884 Prozent erhöht und aufgerundet (beispielsweise haben Sie einen Freistellungsauftrag in Höhe von 43,40 € erteilt, liegt dieser nun in Höhe von 55 € vor).
Sollten Sie mit der automatischen Erhöhung des Freistellungsauftrages nicht einverstanden sein, können Sie uns gern einen neuen Freistellungsauftrag zukommen lassen. Das aktuelle Formular finden auf unserer Homepage unter www.wbg-einheit.de/spareinrichtung.
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