Mitglied werden
Genossenschaftswohnen soll sich lohnen! – Wir kümmern uns nicht nur aktiv um Sie, sondern wir sichern Ihnen ein lebenslanges Dauernutzungsrecht zu.
Gemäß unserer Satzung können wir Wohnungen in der Regel nur an Mitglieder unserer Genossenschaft vergeben. Das bedeutet, dass Sie vor Bezug Ihrer auserwählten Wohnung die Mitgliedschaft sowie die entsprechend der Wohnungsgröße zu zeichnenden Geschäftsanteile erwerben müssen.
Die Mitgliedsaufnahme von natürlichen und juristischen Personen ist nur im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Nutzungs-/Dauernutzungsvertrages einer Verwaltungseinheit in die Genossenschaft möglich. Ausgenommen davon sind Personen, die mit der Genossenschaft in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen.
Die Übertragung der Mitgliedschaft ist weiterhin möglich.