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Fragen & Antworten zur Schließung unserer Spareinrichtung

Fragen & Antworten zur Schließung unserer Spareinrichtung

06. März 2026 | Kategorie: Neuigkeiten

Sehr geehrte Mitglieder und Freunde der Einheit,

hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zur Schließung unserer Spareinrichtung. Sie soll Ihnen eine schnelle Orientierung bieten und die häufigsten Anliegen übersichtlich klären. Bitte haben Sie Geduld. Sollten Sie einen Rückruf vereinbart haben, kommen wir auf Sie zu.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

1.Was passiert mit meinen Sparguthaben nach dem 01.04.2026?
 
Die Spareinrichtung der WBG Einheit eG beendet ihr aktives Geschäft zum 31.03.2026, d.h. ab 01.04.2026 dürfen keine neuen Gelder mehr angenommen werden, daher bitten wir Sie bis zum 31.03.2026 Ihre bestehenden Daueraufträge zu löschen und ab 01.04.2026 keine Überweisungen mehr zugunsten Ihrer Sparverträge zu tätigen. Für Auszahlungen besteht keine Eile, Ihre Guthaben sind sicher. Alle Auszahlungen sind vollständig abgesichert und erfolgen geordnet Schritt für Schritt in einem angemessenem Zeitrahmen.
 
 
2. Ist die Spareinrichtung nach dem 01.04.2026 noch geöffnet?
 
Ja, die Spareinrichtung ist auch nach dem 01.04.2026 weiterhin für Sie geöffnet. Bisher vereinbarte Termine behalten Ihre Gültigkeit und müssen nicht geändert werden. Für Kündigungen müssen Sie nicht zwingend in die Geschäftsstelle kommen, es reicht aus, wenn Sie uns diese auf dem Postweg oder per E-Mail an spareinrichtung@wbg-einheit.de zukommen lassen.
 
 
3. Was ist zur Auflösung meiner Sparguthaben zu beachten?
 
Sparkonten mit Sparguthaben unter 2.000,00 € können sofort aufgelöst werden. Sparkonten mit Sparguthaben über 2.000,00 € müssen mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Eine vorfristige Verfügung ist nicht möglich. Festzinsspareinlagen mit einer Laufzeit von einem Jahr und zwei Jahren laufen unverändert weiter, Sie müssen nichts unternehmen. Sparer mit einem Langzeitsparvertrag bzw. einem Festzinssparen über vier Jahre werden über die nächsten Schritte postalisch informiert. 
Die Auflösung der Sparkonten erfolgt in unserer Geschäftsstelle. Zur Vermeidung von Wartezeiten vereinbaren Sie zur Kontoauflösung bitte einen Gesprächstermin mit uns. Zur Auflösung sind folgende Unterlagen mitzubringen: gültiges Legitimationspapier, gebundenes Sparbuch bzw. Loseblatt-Sparbuch. Bei Gemeinschaftskonten müssen beide Kontoinhaber zur Auflösung anwesend sein, bei Minderjährigen beide Sorgeberechtigte bei gemeinsamem Sorgerecht.
 
4. Sind meine Sparguthaben weiterhin sicher?
 
Ihre Sparguthaben sind weiterhin sicher bei uns angelegt und werden Ihnen nach erfolgter Kündigung ausgezahlt. Es werden weiterhin alle gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen seitens der WBG Einheit eG eingehalten. Unsere Mitgliedschaft im Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften bleibt weiterhin bis zur endgültigen Abwicklung der Spareinrichtung bestehen.
 
5. Kann ich auch bar über mein Guthaben verfügen?
 
Nein, eine Barauszahlung der Sparguthaben ist nicht möglich. Eine Verfügung erfolgt nur zugunsten des Girokontos des im Sparbuch genannten Kontoinhabers. 
 
6. Hat die Einstellung des Betriebes der Spareinrichtung Einfluss auf meine Mitgliedschaft?
 
Nein, ihre Mitgliedschaft bleibt hiervon unberührt. Sofern Sie nur Mitglied in hiesiger Genossenschaft sind, ist es nicht notwendig, mit uns Kontakt aufzunehmen.
 
7. Wo kann ich mein Geld zukünftig anlegen?
 
Wenn Sie Ihr Erspartes weiterhin sichere, einfache und langfristig anlegen wollen, empfehlen wir Ihnen die Sparda-Bank Berlin eG – eine Genossenschaftsbank.


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