Wir achten auf die Sommerruhe unserer Bäume und deren Bewohner

Bis 28. Februar finden die letzten Baumschnitt- und Fällarbeiten in unseren Wohngebieten statt.

Denn laut Bundesnaturschutzgesetz ist es nicht gestattet, Bäume, welche sich außerhalb von Wäldern befinden, in der Zeit vom 1. März bis 30. September zu fällen. In diesem Zeitraum herrscht die sogenannte Sommerruhe, in der Vögel in Bäumen nisten oder andere Tiere in den Bäumen leben.

Zulässig sind in dieser Zeit lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Ausnahmen davon können beispielsweise zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gewährt werden.

In der Schnittsaison 2021/2022 haben wir insgesamt 600 Bäume gerettet und 44 neue Bäume gepflanzt.
Jeder neugepflanzte Baum bindet beim Wachstum Kohlendioxid und wirkt so dem Klimawandel entgegen.

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